Welche Superkräfte hast du noch gleich?“
„Ich rette Leben!”

Vielleicht hast du den QR-Code auf den Plakaten gescannt oder nur von unserer Aktion gehört. Oder du hast einfach nur auf der Webseite gestöbert und interessierst dich für die Freiwillige Feuerwehr Streitau. Bei der freiwilligen Feuerwehr sind alle per “Du”: Alle Kameradinnen und Kameraden und auch alle Führungskräfte.

Sprich uns gerne an. Wir beantworten dir jede Frage.
Na ja, fast jede, denn für UFOs und Batman  sind wir leider (noch) nicht zuständig.

Vorab noch ein paar Informationen.

… für den ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienst:

  • Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
  • Alter: zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr mit Grundausbildung und dem vollendeten 65. Lebensjahr

… als Feuerwehranwärter:

  • Alle geeigneten Personen zwischen dem vollendeten 12. und bis zum 18. Lebensjahr

… bei der Kinderfeuerwehr:

  • Alle interessierten Kinder von 6 bis 11 Jahren.

 

Jeder, der keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten kann oder will, darf die Freiwillige Feuerwehr auch im Rahmen der Vereinstätigkeit unterstützen.

Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern aus zwei Teilen:

  • Einerseits ist sie als sogenannte „gemeindliche Einrichtung“ als Organ der Gemeinde tätig, vergleichbar dem Standesamt oder Bauhof.
  • Andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt.

 

Aktiver Feuerwehrdienst:

Der Feuerwehrdienst ist freiwillig und ehrenamtlich: Alle Mitglieder der Wehr leisten also unbezahlten Dienst an ihren Mitmenschen. Und zwar Tag und Nacht, sowohl während ihrer Arbeitszeit als auch in der Freizeit – verbunden mit allen Herausforderungen und Schwierigkeiten, die dies mit sich bringt.

Unter dem Motto „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ leisten Feuerwehrdienstleistende Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen, sichern Umzüge (z. B. Martinsumzüge des Kindergartens) ab oder übernehmen die Brandschutzerziehung. Und leisten natürlich den Einsatzdienst selbst. Hierfür müssen sie von ihrem jeweiligen Arbeitgeber freigestellt werden, der wiederum kann den Verdienstausfall bei der Gemeinde geltend machen.

Der Feuerwehr Verein:

Dieser ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein mit gewählter Vorstandschaft und Mitgliedern und stellt den Großteil der aktiven Mannschaft der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Unter anderem finanziert er auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen der aktiven Wehr, deren Kosten von den Kommunen aufgrund knapper Kassenlage nicht übernommen werden können. So unterstützen die Feuerwehrvereine ihre Kommunen beispielsweise bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung oder durch Eigenleistungen auf unterschiedlichste Art.

Natürlich fördert der Feuerwehrverein den Zusammenhalt und die Kameradschaft seiner Mitglieder durch Veranstaltungen und Aktivitäten. Er erfüllt damit eine wichtige soziale Komponente: Er organisiert ein Sonnwendfeuer oder beteiligt sich an der gemeindlichen Veranstaltungen wie z.B. die Kärwa.

Willst du auch Superkräfte haben? Dann komm zu uns in die Freiwillige Feuerwehr!